Recep Tarhan Steinäcker 12 A
34130  Kassel
Tel: 0172 / 288 31 56
Tarhan64@t-online.de

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  • Marktordnung:

    1. Jeder Händler hat den Anordnungen des Veranstalters und dessen beauftragte Platzordners Folge zu  leisten.

    2.  Der Veranstalter ist berechtigt jeden Händler vom Markt zu verweisen, der sich den    Anordnungen des Veranstalters und der Platzordner widersetzt.

    3.  Auf meinem Frei -, Hallen und Tiefgaragen Märkten sind folgende Artikel verboten.
    Feuerwaffen, Munition, Geschosse, Spreng - Zünd - Leuchtmittel, Drogen und ähnliche Mittel (Betäubungsmittel), NS Artikel, Unversollte Tabakwaren, Wurst, Verpackte und Unverpackte Lebensmittel. PKW am Verkaufsstand sind strengstens verboten.

    4.  Während des gesamten Betriebszeit ausgehängten Rauchverbot und Verwendung von offenen Feuer (Kerzen o.ä.) ist zu achten und folge zu leisten.

    5.  Sämtliche Notausgänge, Flucht- und Rettungswege sind unbedingt frei zu halten.

    6.  Jeder Händler(in) hat seinen Platz so zu verlassen, wie ihn zugeteilt wurde.

    7.  Jeder Händler(in) haftet für den selbst verursachten Schaden, die auf dem Marktgelände verursacht werden.

    8.  Jeder Händler(in) ist Verpflichtet Namensschilder vollständig und richtig auszufüllen und gut sichtbar am Verkaufsstand anzubringen.

    9.  Für die Entsorgung des eigenen Mülls sind Sie selbst verantwortlich ( Kein Restmüll hinterlassen).

    10. Eigensinnigen Standaufbau ohne Zustimmung der Veranstalter oder dessen Platzordners sind nicht erlaubt, wenn dies nicht zutrifft hat der Veranstalter das Recht, denjenigen an einen anderen Platz zu verweisen.

    11. Die Übernachtung der Flohmarkthändler an dem Veranstaltungsplatz ist nicht gestattet.

    12. Wegen Platzreservierung ist die Verwendung von Gegenständen wie z.b. Kreide, Folie, Steine o. Pfaden verboten.

    13. Anbau zusätzlicher Beleuchtung ist nur erlaubt, wenn man im Besitz eigener Energiesparlampen (Lichterketten) ist.

    14. Die Betriebszeiten sind von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Um 17.00 Uhr müssen die Stände abgebaut sein.

    15. Der Veranstalter hat das Recht, bei Ordnungswidrigkeiten Hausverbot auszusprechen.

    Wir hoffen auf Ihr Verständnis und würden uns über eine weitere Zusammenarbeit freuen.



    Der Veranstalter
    Recep Tarhan

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